Es besteht die Verpflichtung, an vereinsdienlichen Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, zurzeit 50.-€.
Für die Gemeinschaftsarbeiten sind folgende Termine angesetzt:
Gemeinschaftsarbeit I / 2026
am Samstag, den 06. Juni 2026 um 09.00 Uhr für die Parzellen 43 bis 70 !
Gemeinschaftsarbeit II / 2026
am Samstag, den 25. Juli 2026 um 09:00 Uhr für die Parzellen 71 bis 86 !
Gemeinschaftsarbeit III / 2026
am Samstag, den 19. September 2026 um 09:00 Uhr für die Parzellen 12b bis 49b / 50A !
Gemeinschaftsarbeit IV / 2026
am Samstag, den 14. November 2026 um 09:00 Uhr für die Parzellen 01 bis 42 !
