Es besteht die Verpflichtung, an vereinsdienlichen Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, zurzeit 30 €.
Für die Gemeinschaftsarbeiten sind folgende Termine angesetzt:
Gemeinschaftsarbeit I / 2025
am Samstag, den 22. März 2025 um 09.00 Uhr für die Parzellen 01 bis 35 !
Treffpunkt Parkplatz. Schubkarre , Rechen, Hecken- , Astschere und Handsäge sind mitzubringen.
Gemeinschaftsarbeit II / 2025
am Samstag, den 17. Mai 2025 um 09:00 Uhr!
für die Parzellen 36 bis 70 !
Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“
Schubkarre und Spaten sind mitzubringen!
Gemeinschaftsarbeit III / 2025
am Samstag, den 19. Juli 2025 um 09:00 Uhr
für die Parzellen 71 bis 86, 12b bis 49b / 50A
Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“
Schubkarre, Spaten und Rechen sind mitzubringen!