Gemeinschaftsarbeit

Es besteht die Verpflichtung, an vereinsdienlichen Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, zurzeit 30 €.

Für die Gemeinschaftsarbeiten sind folgende Termine angesetzt:

Gemeinschaftsarbeit I / 2025

am Samstag, den 22. März 2025 um 09.00 Uhr                                      für die Parzellen  01 bis 35 !

Treffpunkt Parkplatz. Schubkarre , Rechen, Hecken- , Astschere und Handsäge sind mitzubringen.

Gemeinschaftsarbeit II / 2025

am Samstag, den 17. Mai 2025 um 09:00 Uhr!     

für die Parzellen 36 bis 70 !

Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“

Schubkarre und Spaten sind mitzubringen!

Gemeinschaftsarbeit III / 2025

am Samstag, den 19. Juli 2025 um 09:00 Uhr

 für die Parzellen 71 bis 86, 12b  bis 49b / 50A

Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“

Schubkarre, Spaten und Rechen sind mitzubringen!