Wahrung des Kontaktverbotes in Zeiten der Coronakrise

Kleingärtnerverein Kiel – Mettenhof von 1972 e. V.

Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,

sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, gilt in ganz Schleswig-Holstein aktuell im Interesse der Gesundheit aller ein Verbot von Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabenden etc.

Dieses Kontaktverbot gilt auch in unserer Kleingartenanlage.

Unstrittig ist der hohe Wert der Kleingartenparzellen für die jeweiligen Pächter!

Wir als Kleingartenverein, bieten unseren Pächtern vielleicht noch mehr als sonst die Möglichkeit an, Zeit außerhalb der eigenen Wände zu verbringen.

Daran wollen wir keinesfalls rütteln!

Die jeweiligen Pächter dürfen und sollen Ihre Parzellen gerne nutzen.

Klar ist aber auch, dass sich die Nutzung im Moment leider auf die jeweiligen Pächter und Personen aus deren Hausstand beschränkt ist.

Ich bitte Sie darum, die Weisungen und erlassenen Regeln der Landeshauptstadt Kiel, für die Zeit der derzeitigen Ausnahmesituation auch in der Kleingartenanlage auf die Einhaltung der Regeln zu achten und bei Verstößen an die Betreffenden appellieren, sich an das Kontaktverbot zu halten, ansonsten können, oder werden die Ordnungsbehörden zur Durchsetzung verständigt.

Ich  bitte deshalb alle Pächter darum, uns beim Schutz gegen die Ansteckung zu unterstützen und  für das Thema zu sensibilisieren.

Sollte Ihnen in der Kleingartenanlage Menschengruppen auffallen, welche nicht unter die Ausnahme zum Kontaktverbot fallen, scheuen Sie sich im Interesse der Gesundheit aller nicht, die Betreffenden anzusprechen und ggf. auch den Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel unter 0431 / 901 2079 oder auch direkt die Polizei zu informieren.

Hartmut Rettschlag

Vorsitzender