Gemeinschaftsarbeit

Es besteht die Verpflichtung, an vereinsdienlichen Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, zurzeit 50.-€.

Für die Gemeinschaftsarbeiten sind folgende Termine angesetzt:

Gemeinschaftsarbeit I / 2026

am Samstag, den 06. Juni 2026 um 09.00 Uhr   für die Parzellen  43 bis 70 !

 Gemeinschaftsarbeit II / 2026

am Samstag, den 25. Juli 2026 um 09:00 Uhr  für die Parzellen 71 bis 86 !

 

Gemeinschaftsarbeit III / 2026

am Samstag, den 19. September 2026 um 09:00 Uhr für die Parzellen 12b  bis 49b / 50A !

Gemeinschaftsarbeit IV / 2026

am Samstag, den 14. November 2026 um 09:00 Uhr für die Parzellen 01 bis 42 !